Fachanwalt

„Fachanwalt“ ist die erlaubnispflichtige Bezeichnung, die ein Rechtsanwalt in Deutschland führen darf, wenn er besondere Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben hat (§ 43cc BRAO). Die Zugelassenen Fachanwaltsbezeichnungen sowie die Voraussetzungen und das verfahren für Ihre Verleihung sind in der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt.

Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der auf einem bestimmten Rechtsgebiet (z. B. das Miet- und Wohnungseigentumsrecht) über besondere theoretische Kenntnisse und umfangreiche praktische Erfahrungen verfügt (43c BRAO).

Der Titel wird von der Rechtsanwaltskammer verliehen und ist ein geprüfter Qualitätsnachweis für Mandanten. 

Herr Rechtsanwalt Koc ist seit 2021 Fachanwalt für das Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

screenshot 2026 05 02 at 13 50 40 fachanwalt.pdf

Das zeichnet einen Fachanwalt aus:

Vertieftes Fachwissen

Nachweis über intensive theoretische Fortbildungen (mind. 120 Zeitstunden) und bestandene Prüfungen.

Besondere Erfahrung

Nachweis einer hohen Anzahl persönlich bearbeiteter Fälle im entsprechenden Fachgebiet.

Ständige Fortbildung

Fachanwälte sind verpflichtet, sich jährlich intensiv in ihrem Gebiet weiterzubilden, um stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung zu bleiben.

Ihr Vorteil

Mit einem Fachanwalt wählen Sie einen Spezialisten, der Ihr Anliegen durch seine Spezialisierung effizienter, zielgerichteter und auf höchstem juristischen Niveau betreut.